Der theoretische Unterricht setzt sich aus einem Grundstoff und aus einem klassenspezifischen Teil zusammen.
Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis umfasst der Grundstoff 12 theoretische Stunden.
Klasse B + 2 klassenspezifische Stunden (Insgesamt 14 Theoriestunden)
Klasse A,A2, A1 + 4 klassenspezifische Stunden
Klasse AM + 2 klassenspezifische Stunden
Die genauen Inhalte/ Vorgaben des theoretischen Unterrichts sind in der Fahrschule einsehbar.
Für die Klassen B, A, A2 und A1 gibt es 12 vorgeschriebene Sonderfahrte:n
5x Überlandfahrten
4x Autobahnfahrten
3x Dämmerungs-/Beleuchtungsfahrten
Zu diesen Sonderfahrten kommt noch eine Grundausbildung, diese Fahrstundenanzahl ist ganz individuell.
Auch für Inhaber eines Führerscheins macht es Sinn ab und an ein Auffrischungstraining zu absolvieren.
So können Unsicherheiten im täglichen Straßenverkehr gezielt beseitigt werden.